DV 010/0/009 Wachsamkeit und Geheimhaltung
2018-9-18 · Ist die Verteidigung in zivile Lehreinrichtungen unumgänglich, hat der zuständige Kommandeur in Abstimmung mit dem Kommandeur der jeweiligen Lehr- oder Ausbildungseinrichtung den Teilnehmerkreis für die Vertei- digung festzulegen.