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Gesetzliche Regelungen ARGE Gentechnik-frei

Der Hersteller muss demnach Futtermittel beziehen, die nach den europäischen Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 nicht kennzeichnungspflichtig sind, da sie keine gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten. ... Futtermittelzusätze wie Aminosäuren, Vitamine oder Tierarzneimittel werden von der Kennzeichnungsverordnung nicht erfasst.

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